AGB

 

 

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1. Vertragsabschluss


Sobald dir Hitra Angelurlaub die Buchungsbestätigung für das Ferienhaus versendet hat, tritt der Mietvertrag in Kraft. Das Ferienhaus samt Grundstück und Boot wird ausschließlich für Urlaubszwecke vermietet und darf nur von der im Vertrag genannten Anzahl an Personen genutzt werden.

 

2. Mietpreis, Nebenkosten und Kaution


Der vereinbarte Mietpreis umfasst pauschal kalkulierte Nebenkosten wie Müll, Wasser und Abwasser. Der Stromverbrauch ist ebenfalls inkludiert. Hitra Angelurlaub behält sich jedoch vor, bei einem übermäßigen Verbrauch dem Gast den Arbeitspreis in Rechnung zu stellen. Zusätzliche Leistungen wie z.B. Kaminholz werden gesondert berechnet.

Die Buchungspreis setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen. Der erste Teil in Höhe von 25% des Mietpreises dient als Reservierungspauschale und muss innerhalb von 5 Tagen nach der Reservierung vom Mieter beglichen werden. Der zweite Teil, bestehend aus des restlichen 75%, beinhaltet die Restzahlung sowie die Kaution und ist spätestens bis zum 60. Tag vor Mietbeginn fällig.

Der Mieter hat die Möglichkeit, frische Bettwäsche und Handtücher als optionale Zusatzleistungen zu buchen.

Unabhängig von der Art der Kaution, wird diese nur dann vor Ort zurückerstattet, wenn die Betreuungsperson das gereinigte Haus und das Boot am Abreisetag ausgiebig überprüfen konnte. In der Regel ist dies ab circa 10:00 Uhr am Abreisetag möglich. Andernfalls erfolgt die Erstattung per Überweisung. Kautionsrückzahlungen am Tag vor der Abreise sind in keinem Fall vorgesehen.

 

3. Mietdauer und Inventar


Am Anreisetag steht dem Mieter das Ferienhaus ab 16:00 Uhr in einwandfreiem Zustand zur Verfügung. Es wird empfohlen, Anreisen nach 20:00 Uhr zu vermeiden. Der Vermieter muss im Voraus über die Ankunft des Mieters informiert werden.

Der Mieter wird gebeten, das Inventar des Ferienhauses unverzüglich nach Ankunft zu überprüfen und eventuell fehlendes Equipment spätestens bis zum 2. Tag des Mietzeitraums dem Vermieter zu melden. Das gleiche gilt für nicht sachgerecht durchgeführte Reinigungsleistungen.

Am Abreisetag sollte das Mietobjekt bis spätestens 12:00 Uhr besenrein geräumt sein.

 

4. Rücktritt durch den Mieter


Der Mieter kann vor Mietbeginn schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter ist entscheidend. Im Falle eines Rücktritts ist der Mieter verpflichtet, folgende pauschale Ersatzleistung für bereits entstandene Aufwendungen und entgangene Erlöse zu leisten:

Rücktritt ab 10 Tagen nach Reservierung: 25 % des gesamten Buchungspreis (Mietpreis)
Rücktritt weniger als 60 Tage vor Mietbeginn: 50 % des gesamten Buchungspreis (Mietpreis)
Rücktritt weniger als 30 Tage vor Mietbeginn: 75 % des gesamten Buchungspreis (Mietpreis)
Rücktritt weniger als 15 Tage vor Mietbeginn: 85 % des gesamten Buchungspreis (Mietpreis)


Bei vorzeitiger Abreise oder späterer Anreise des Mieters erfolgt keine Rückerstattung des gesamten oder teilweisen Mietpreises.

Zusätzliche Leistungen wie Endreinigungen oder Bettwäsche/Handtücher müssen vom Vermieter vor Ort individuell für den Mieter organisiert und reserviert werden. Daher bedeutet jede Reservierung durch den Mieter auch die Abnahme der Zusatzleistung vor Ort. Die oben genannten Stornierungsbedingungen gelten auch hier bis zum Rücktritt bis zum 15. Tag vor Reisebeginn. Bei Rücktritten nach weniger als 15 Tagen vor Reisebeginn müssen 100 % des gesamten Buchungspreis (Mietpreis) entrichtet werden.

Der Vermieter empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese kann den Mieter vor finanziellen Nachteilen schützen, wenn die Reise aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Unfall oder andere versicherte Ereignisse) nicht angetreten werden kann. Die Versicherung ist nicht Bestandteil des Mietvertrages und muss vom Mieter selbst abgeschlossen werden.

 

5. Kündigung durch den Vermieter


Falls der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Kaution, usw.) nicht rechtzeitig leistet oder sich anderweitig vertragswidrig verhält, behält sich Hitra Angelurlaub das Recht vor, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. In einem solchen Fall kann der Vermieter vom Mieter Ersatz für die bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn verlangen.

 

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände


Falls die Vertragserfüllung aufgrund unvorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, können sowohl der Mieter als auch der Vermieter den Mietvertrag einvernehmlich kündigen. Der Vermieter unterbreitet dem Mieter in einem solchen Fall ein Angebot zur Vertragsauflösung. Wenn der Mieter das Angebot zur Vertragsauflösung ablehnt, erklärt er sich damit einverstanden, eventuelle Änderungen oder Minderungen in Bezug auf die Qualität des Mietobjekts zu akzeptieren, und verzichtet auf mögliche Ansprüche aus Mängelrügen.

 

7. Pflichten und Haftung des Mieters


Der Mieter ist ausdrücklich verpflichtet, das gesamte Mietobjekt sowie sämtliche Einrichtungsgegenstände mit größter Sorgfalt zu behandeln. Für schuldhafte und fahrlässige Beschädigungen an Einrichtungsgegenständen, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich, sowie an Boot und Bootsmotoren haftet der Mieter in vollem Umfang. Diese Haftung erstreckt sich sowohl auf den Mieter selbst als auch auf begleitende Personen.

Sämtliche entstandenen Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Versäumt der Mieter diese Meldung oder informiert nicht rechtzeitig, hat er keine Ansprüche auf Nichterfüllung der vertraglichen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung). Folgeschäden, die durch die versäumte Meldung entstehen, sind ebenfalls vom Mieter zu tragen.

Der Mieter haftet für alle nicht rückgängig zu machenden Schäden am Mietobjekt. Dazu gehören ausdrücklich auch Verschmutzungen, die nicht mit herkömmlichen Reinigungsmitteln behoben werden können. Zu den schadensrelevanten Punkten gehören auch Glasbruch, Beschädigungen von Oberflächen (Abplatzungen und Durchlöcherungen), Diebstahl und ähnliche Vorfälle.

Der Mieter ist außerdem für sämtliche Schäden verantwortlich, die durch seine Nutzung des gemieteten Boots entstehen. Dies schließt auch jegliches zum Boot gehörende Zubehör mit ein.

Es ist untersagt, Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliche Substanzen in Ausgussbecken und Toiletten zu entsorgen. Sollte es aufgrund von Nichtbeachtung dieser Vorschriften zu Verstopfungen in den Abwasserrohren kommen, trägt der Mieter die Kosten für die Instandsetzung. Im Falle von Störungen an der Anlage und der Einrichtung obliegt es dem Mieter, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Behebung der Störung herbeizuführen und eventuellen Schaden so gering wie möglich zu halten.

 

8. Haftung des Vermieters


Der Vermieter gewährleistet die Richtigkeit der Mietobjektbeschreibung und stellt sicher, dass die im Vertrag vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden. Gemäß § 536a BGB haftet der Vermieter nicht. Eine Haftung des Vermieters für Sachschäden aufgrund unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, sofern sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Des Weiteren haftet der Vermieter nicht in Fällen höherer Gewalt (wie z.B. Brand, Überschwemmung, etc.).

 

9. Tierhaltung


Die Haltung von Tieren im Mietobjekt ist grundsätzlich untersagt. Sollte der Mieter beabsichtigen, Tiere im Mietobjekt zu halten, muss er dem Vermieter diese Absicht bereits bei der Reservierungsanfrage mitteilen. Es liegt im Ermessen des Vermieters, gegebenenfalls eine individuelle Erlaubnis für die beabsichtigte Tierhaltung zu erteilen. Diese Erlaubnis bezieht sich ausschließlich auf die konkret angefragte Tierhaltung und ist nicht übertragbar. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Erlaubnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Der Mieter haftet in jedem Fall für sämtliche Schäden, die durch die Tierhaltung verursacht werden, einschließlich Verschmutzung und Abnutzung. Diese Haftung gilt auch für Fälle, in denen eine individuelle Erlaubnis erteilt wurde.

Falls der Vermieter feststellt, dass Tiere im Mietobjekt gehalten werden, ohne dass eine individuelle Erlaubnis vorliegt, werden dem Mieter in jedem Fall die Kosten für spezielle Reinigungs- und Reparaturmaßnahmen im Haus in Rechnung gestellt, um das Objekt wieder allergikergerecht herzurichten. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass diese Maßnahmen in der Regel Kosten zwischen 1.000 EUR und 2.000 EUR verursachen, die vom Mieter zu tragen sind.

 

10. Änderungen des Vertrages


Es ist erforderlich, alle Nebenabreden, Vertragsänderungen, Ergänzungen sowie rechtlich bindende Erklärungen schriftlich festzuhalten und beiden Parteien zugänglich zu machen.

 

11. Hausordnung


Das Mietobjekt befindet sich in einer mitteldichten Wohngegend. Daher wird vom Mieter erwartet, sich wohlwollend gegenüber der gesamten Nachbarschaft zu verhalten und Rücksicht zu nehmen. Es ist insbesondere wichtig, störende Geräusche sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hauses zu vermeiden. Die Ruhezeiten sind von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr einzuhalten. Hitra Angelurlaub ist keine Party-Location, daher sind Junggesellenabschiede und Jugendgruppen nicht erlaubt.

Beim Verlassen des Mietobjekts müssen ausnahmslos alle Außentüren abgeschlossen werden.

Die Nutzung des Grills ist nur auf den asphaltierten/gepflasterten Flächen gestattet und auf der Terrasse ausdrücklich untersagt, um mögliche Schäden zu vermeiden. Die Grillasche muss nach vollständiger Abkühlung im Restmüll entsorgt werden.

Der Vermieter übernimmt die Kosten für Kleinschäden wie einzelne Gläser oder einen Essteller. Der Mieter verpflichtet sich jedoch, Kleinschäden unverzüglich zu melden, um Ersatz für Folgemieter zu ermöglichen.

In der Marina ist die dort geltende Hausordnung zu beachten.

Fischabfälle müssen innerhalb von 24 Stunden im Fjord entsorgt werden. Dazu muss das Boot mindestens 200 Meter hinausgefahren werden.

Die angebotenen Filetierplätze sind nach jeder Nutzung gründlich zu reinigen. Jegliche feste Fischabfälle (einschließlich Gräten, Fleischstücke, Gedärme usw.) müssen in einem verschlossenen Behälter aufbewahrt und bis zur Entsorgung im Fjord aufbewahrt werden.

Es ist wichtig, sich an die örtlichen Müllentsorgungsrichtlinien zu halten. Der Mieter verpflichtet sich, den bereitgestellten Entsorgungskalender zu verwenden und rechtzeitig die entsprechenden Mülltonnen herauszustellen und wieder hereinzuholen.

 

12. Reinigungsbestimmungen


Bei gebuchter Endreinigung muss das Objekt im besenreinen Zustand übergeben werden, unabhängig vom Zustand, in dem es bei Mietbeginn vorgefunden wurde. Die genauen Reinigungsanforderungen sind in den "Checklisten Reinigung" aufgeführt.

Die Endreinigung bezieht sich ausschließlich auf das Haus und schließt keine Reinigungsarbeiten am Boot, dem Grundstück und den Filetierplätzen ein. Daher ist der Mieter stets dafür verantwortlich, das Boot und den Filetierplatz in einem Zustand zu hinterlassen, der dem Originalzustand entspricht.

 

13. Bootsbenutzung


Das Boot muss in einem sauberen Zustand zurückgegeben werden. Regelmäßiges feuchtes Reinigen des Bootes nach jeder Fahrt erleichtert die spätere Endreinigung erheblich. Das Führen des Boots ist ausschließlich Personen mit einem gültigen Bootsführerschein oder einer Geburt vor dem 01.01.1980 gestattet (dies gilt für Motorisierungen über 25 PS). Die Schwimmwesten werden vom Vermieter kostenfrei zur Verfügung gestellt und müssen getragen werden.

Es herrscht absolutes Alkoholverbot für alle Insassen des Bootes. Das Boot darf nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang genutzt werden. Bei Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen behält sich der Vermieter das Recht vor, den Bootsschlüssel einzuziehen, und es erfolgt keine Rückerstattung der bereits geleisteten Bootsmietzahlung.

 

14. Reiserücktrittsversicherung


Dem Mieter wird ausdrücklich empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese ist nicht Bestandteil des Mietvertrages.

   

15. Rechtswahl / Gerichtsstand


Es gilt das deutsche Recht. Zuständig für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Bei Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Hinweis: Gemäß Art. 14 Abs. 1 der ODR-VO stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Mieter unter ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Hitra Angelurlaub nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist nicht gesetzlich verpflichtet, daran teilzunehmen.

 

16. Datenschutz


Hitra Angelurlaub informiert den Mieter über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in der Datenschutzerklärung auf der Website und im Datenschutzhinweis bei Kontaktaufnahme. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten hält Hitra Angelurlaub die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten umfassen alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen (z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden nur verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage des Mieters, Buchungsanfragen, die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder die Vertragserfüllung aus dem Vermittlungs- oder Mietvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters werden die Daten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.

Der Mieter hat jederzeit das Recht, seine gespeicherten personenbezogenen Daten bei Hitra Angelurlaub einzusehen, Auskunft darüber zu erhalten, sie zu ändern, zu berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einzuschränken, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (alle Rechte gemäß Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Falls Ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf Grundlage berechtigter Interessen verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, indem Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. senden oder Hitra Angelurlaub unter der unten angegebenen Adresse kontaktieren.

 

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